Sozialversicherungen
Aktualisiert: 31. Aug. 2022
Jeder Erwerbstätige in der Schweiz spart schon für sein Alter, wusstest du das?
Die Sozialversicherungsstruktur in der Schweiz scheint auf den ersten Blick etwas unübersichtlich.
Da gibt es unterschiedliche Gesetze, die verschiedene Versicherungen betreffen, seltsame Abkürzungen und Begrifflichkeiten, auf die man immer wieder trifft. Kurz gesagt, es herrscht erst einmal etwas Verwirrung. Für alle, die sich etwas aus dieser Verwirrung herauswinden wollen, hier ein paar Begriffe und Erläuterungen, wie sie beispielsweise auf Lohnabrechnungen zu finden sind.
AHV: Alters- und Hinterlassenen Versicherung
IV: Invalidenversicherung
AVIG: Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
EO: Erwerbsersatzordnung
UVG: Obligatorische Unfallversicherung
BVG: Berufliche Alters- Hinterlassenen – und Invalidenvorsorge
Die Sozialversicherungen sind in erster Linie dazu da, Schutz vor gewissen Risiken zu bieten, indem sie Leistungen in Form von Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder Kosten bei Unfall und Krankheit tragen. Die Leistungen der Sozialversicherungen werden vorab durch Beiträge aus Erwerbseinkommen finanziert.
Arbeitnehmende sind in der Schweiz automatisch versichert. Der Arbeitgeber rechnet die Sozialversicherungsbeiträge mit seiner Ausgleichskasse ab. Den Arbeitnehmerbeitrag zieht er vom Bruttolohn ab.
Selbständigerwerbende hingegen müssen sich selbst um sämtliche Belange der Sozialversicherung kümmern. Sie tragen sich selbst sowie etwaigen Arbeitnehmenden gegenüber eine grosse Eigenverantwortung.
Wie du sicherlich weisst, besteht ein 3 Säulenkonzept in der Schweiz. Die 1. Säule, die AHV/ IV ist ab dem 18. Lebensjahr obligatorisch und die 2. Säule, das BVG, beginnt man ab dem vollendeten 25. Lebensjahr an zu finanzieren.
Die 3. Säule, das absolute Spezialgebiet der Convit GmbH ist die private Vorsorge. In dieser Säule kann man selbst bestimmen, wann mit dem Sparen begonnen wird.
Unser Rat:
DESTO FRÃœHER, DESTO BESSER !
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